Warum sollten Sie den Wert kennen?
Es gibt viele Gründe, sich über den realistischen Wert einer Immobilie zu vergewissern.
Bei Kauf und Verkauf schafft dieses Wissen eine seriöse Verhandlungsgrundlage, aber auch bei Vermögens- und Nachlassplanung schaffen reele Zahlen Klarheit.
Es ist ein Irrglaube zu denken, es sei sinnvoll, beim Immobilienverkauf mit einem möglichst hohen Wunschpreis zu beginnen. Um vieles erfolgreicher ist es, von Anfang an einen realistischen Preis festzulegen, der der Lage, der Größe und dem Zustand des Objekts entspricht.
Wertermittlung oder Wertgutachen?
Der Unterschied zwischen einer Wertermittlung und einem Gutachten besteht in der so genannten Gerichtsfestigkeit eines Gutachtens. An den Begriff des Gutachtens werden bestimmte Anforderungen gestellt. Dies gilt insbesondere bei Immobiliengutachten. Für einen Kauf bzw. Verkauf wird diese Gerichtsfestigkeit in der Regel nicht benötigt.
Wertermittlung
Verkehrswertermittlung (nur für Eigentümer)
Zur Orientierung im Verkaufsfalle und Festlegung des Verkaufswertes erstellen wir Ihnen im Rahmen unserer Erstberatung einen Verkehrswertbericht sowie ein kostenfreies Vermarktungskonzept. Ergänzend beraten wir Sie zu den Verkaufsmöglichkeiten, der Preisfindung und der Vermarktung.
Mit der von uns erstellten Wertermittlung haben Sie einem Kaufinteressenten gegenüber immer ein gutes Argument für Preisverhandlungen. Gleichzeitig kann ein Käufer dieses zur Vereinfachung seiner Finanzierungsbeantragung verwenden.
Sollten Sie die den Verkehrswertbericht ausgehändigt haben wollen, berechnen wir Ihnen ein Honorar, sofern alle erforderlichen Unterlagen zur Bewertung vorgelegt werden können, in Höhe von pauschal 595,- Euro inklusive Umsatzsteuer und sämtlicher Auslagen sowie Fahrtkosten.
Wenn Sie unser kooperierendes Unternehmen Stadtmakler binnen drei Monaten nach Erstellung der Wertermittlung mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, wird Ihnen das Honorar nicht berechnet.
Wertgutachten
Marktwerktermittlung
Für Kauf- und Verkaufszwecke, insbesondere aber für Vermögensauseinandersetzungen bei zum Beispiel Scheidungen oder Erbfällen sowie als Grundlage für Beleihungswerte können Sie von uns als Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke ein Gutachten zur Marktwertermittlung erhalten.
Das Honorar beträgt, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden können, inklusive Beratung pauschal 0,4 % des Wertermittlungsergebnis, mindestens jedoch 795,- Euro inklusive Umsatzsteuer und sämtlicher Auslagen sowie Fahrtkosten.
Für detaillierte Auskünfte zu den Kosten kontaktieren Sie uns bitte jederzeit.
